Urteil zum Automatenspiel

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 20. Juni 2013 ein Urteil gefällt und damit das bereits erfolgte Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster bestätigt. Themen waren das gewerbliche Automatenspiel und auch das staatliche Wettmonopol, das laut beiden Gerichten europarechtswidrig ist. Dank dem neuen Urteil gilt das schon erstellte aus Münster aber nicht mehr nur für NRW, sondern deutschlandweit. Das Wettmonopol hat sich bisweilen immer darauf berufen, das gewerbliche Automatenspiel durch sein Bestehen und den Erhalt einzudämmen. Dass dies dem Europarecht widerspricht, ergibt sich laut dem Bundesverwaltungsgericht „aus einer systematisch zum Glücksspiel anreizenden Werbung der Monopolträger – der staatlichen Lotto- und Totogesellschaften“. So kam das Gericht zu der Auffassung, dass es dem Monopol gar nicht um die Bekämpfung von Spielsucht geht, sondern vielmehr um Geldschneiderei. Die Absichten sind eben doch nicht so ehrwürdig, wie es das Staatsmonopol bisher dargestellt hat.

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In diesem Punkt hat sich das Bundesverwaltungsgericht deutlich von dem OVG Münster distanziert, denn es ging um die Prüfung der Unausgewogenheit, die im Bereich des Glücksspiels vorliegt. Berücksichtigt wurde dabei vor allen Dingen das Urteil, das der Europäische Gerichtshof vor geraumer Zeit dazu stellte. Durch das nun ergangene Urteil wird es für die Kritiker schwer, dem gewerblichen Automatenspiel und deren Betreibern das Leben schwer zu machen. Geplant waren noch striktere Regulierungen, um der angeblichen Unausgewogenheit entgegenzuwirken, die es ganz offensichtlich in dieser Form gar nicht gibt. Wenn man so will, gehört wohl eher das Glücksspielmonopol unters Messer und sollte in Zukunft in seiner Werbe- und Angebots-Euphorie gestutzt werden. Die Automatenspiel-Anbieter hingegen haben schon genug Einbußen hinnehmen müssen und sind nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts nicht der Hauptgrund für die stetig wachsende Spielsucht.

Dirk Lamprecht, Sprecher der Deutschen Automatenwirtschaft, hatte dazu angeführt: „Die Aufdeckung der eigentlichen Ziele der Monopolanbieter im Glücksspiel durch das Bundesverwaltungsgericht wird hoffentlich zu mehr Aufrichtigkeit und zu mehr Sachlichkeit in der Diskussion um das gewerbliche Automatenspiel in Deutschland führen und noch deutlicher machen als bisher, dass die Diskussion seitens des staatlichen Glücksspiels meist aus Konkurrenzgründen geführt wird.“

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