Streit um Spielhallengesetz
Der CDU-Fraktionsabgeordnete und Glücksspielexperte Hans-Jörn Arp bringt es mit seiner Aussage im Landtag Schleswig-Holstein auf den Punkt. Er sagte, dass das Spielhallengesetz, das von der Landesregierung entworfen wurde, nichts mehr mit Realität zu tun hat und er nennt das Gesetz sogar „Beitrag zum gesetzgeberischen Tutti-Frutti“.
Erst wenige Stunden als ist der neue Entwurf zum Spielhallengesetz, und schon jetzt wird schwere Kritik laut. Hans-Jörn Arp machte seinem Unmut Luft und sagte: „Der Beitritt zum Glücksspielstaatsvertrag ist der einzige Grund, aus dem die Koalition das Spielhallengesetz anpasst. Alles andere haben wir schon vor einem Jahr geregelt. Die Folge ist ein gesetzgeberisches Tutti-Frutti sondergleichen zwischen Bundes- und Landesregelungen!“
Den Aussagen kann man deutlich entnehmen, dass es der Koalition ganz offensichtlich doch nicht so sehr um den ach so hochgelobten Jugendschutz und natürlich um die Eindämmung der derzeit vorherrschenden Spielhallen-Flut geht. Wenn dem nämlich so wäre, dann hätte es schon längst einen „Plan B“ gegeben. Dieser Ansicht ist Arp, und viele pflichten ihm schon jetzt bei. Das Problem liegt eigentlich klar auf der Hand, denn in Schleswig-Holstein gibt es bereits seit ewigen Zeiten eine kommunale Selbstverwaltung. Diese hätte längst eingreifen können, sofern es tatsächlich das Ziel ist, die Kinder und Jugendlichen im Land zu schützen und den Spielhallen Paroli zu bieten – zumindest, um nicht noch mehr Wildwuchs hinnehmen zu müssen.
Arp führte weiterhin aus: „Wir haben vor einem Jahr als schwarz-gelbe Koalition ein neues, austariertes, modernes Spielhallengesetz beschlossen, dass den Graumarkt bekämpft, den Wildwuchs beendet hat, aber auch den alteingesessenen Spielhallen in Schleswig-Holstein, die seit Jahrzehnten Teil des Mittelstandes sind, ihre Nische zum Überleben gelassen“,
Da den Unternehmen respektive Spielhallenbetreibern ein „fließender Übergang“ zum neuen Gesetz versprochen wurde, der genau 15 Jahre dauern sollte, haben sich diese erst einmal entspannen und weiter investieren können. Viele sind nun von dem „Schlag ins Gesicht“ betroffen, oder wie es Arp sagt: „So wie dieser Gesetzentwurf daher kommt, ist er eine Katastrophe für die mittelständischen Spielhallen. Die Koalition sollte lieber einmal an die 2.000 meist sozial schwächeren Arbeitnehmerinnen der Spielhallen in Schleswig-Holstein denken, viele davon Mütter ohne richtige Ausbildung“, zeigt sich Hans-Jörn Arp besorgt.
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