Gerechte Strafe

Der mittlerweile berühmte Spielsüchtige aus Vorarlberg hat nicht nur das Casino verklagt, nachdem er einen Millionengewinn wieder verzockte. Auch er selbst musste sich nun vor Gericht verantworten – genauer gesagt vor dem Landgericht in Feldkirchen. Sechs der insgesamt erhaltenen 2,5 Jahre Haft muss er absitzen, der Rest wurde auf Bewährung festgesetzt. Insgesamt betrog er mehrere Verwandte und Bekannte um ihr Geld. Während er in sechs Fällen für schuldig bekannt wurde, konnte das Gericht ihn zumindest in vier weiteren Fällen freisprechen. Dennoch liegt die Summe, um die er seine Mitmenschen prellte, noch immer bei rund 800.000 Euro. Der Staatsanwalt wollte diese noch milde Strafe nicht hinnehmen und meldete direkt bei Gericht Berufung an.

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Die Staatsanwaltschaft hatte schwere Vorwürfe gegen den 38 Jahre alten Vorarlberger erhoben – auf gewerbsmäßigen Betrug in 12 Fällen. Sechs gab er selbst zu, so dass er hier sich zu einer Teilschuld bekannte. Einem Geschädigten gaukelte er ein perfektes Investment vor – in eine spanische Goldanlage. Versprochen hatte er dem Kunden einen Gewinn von etwa 10%. Dem Richter teilte der Angeklagte mit, dass er tatsächlich an den Erfolg dieses Investments geglaubt hatte. Dennoch floss nur ein Teil in das Großprojekt Golfanlage, denn das meiste hatte der Mann längst im Casino verzockt. Bereits zu Beginn dieses Jahres verklagte der Vorarlberger das Casino St. Gallen auf Schadensatz. Er warf dem Betrieb vor, ihn nicht schnell genug gesperrt zu haben, obgleich seit Jahren bekannt gewesen sein muss, dass er unter einer schwerwiegenden Spielsucht leidet. Im Jahr 2005 gewann der Mann, der Vater von drei Kindern ist, einen Casino Jackpot. Inhalt: satte 1,6 Millionen Euro. Es dauerte nicht lange, bis das Geld wieder weg war, denn der Beklagte gab nun selbst zu, dass er an rund 250 Tagen im Jahr in der Spielbank war. Ausgegeben hatte er insgesamt etwa vier Millionen Euro. Wie es dort weitergeht, wird sich erst im Herbst 2013 zeigen.

Derzeit hat der Spielsüchtige wohl andere Sorgen, denn der Staatsanwalt nennt das Verhalten eine „hinterhältige und perfide Täuschung“. Es wurden mehrere Menschen zu Opfern, denen er das Blaue vom Himmel versprach. Die Gegenseite boxte den Angeklagten in einigen Fällen heraus, da sie Briefe von der Tante des Mannes und vom Schwiegervater vorlegen konnte, laut denen sich diese Verwandten nicht getäuscht fühlten. Beide wollen sie ihn vor einer strafrechtlichen Verfolgung bewahren und hätten ihm auch dann Geld geliehen – insgesamt mehrere hunderttausend Euro – wenn ihnen die Spielsucht bekannt gewesen wäre.

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